Schieben Sie die Implementierung Ihrer Zeiterfassung nicht mehr länger auf!
Das Arbeitsgericht Emden nimmt durch ein kürzlich gefälltes Urteil erneut eine Pflicht des Arbeitgebers zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Urteil des EuGH an Arbeitszeiterfassungssysteme an und spricht einer Arbeitnehmerin im jüngsten Urteil eine Vergütung geleisteter Überstunden in Höhe von circa 20.000 Euro zuzüglich Zinsen zu.
Obwohl noch immer keine bundesweite Regelung zur Arbeitszeiterfassung besteht, empfiehlt es sich für Unternehmen, jetzt schon ein Zeiterfassungssystem einzuführen. Gerade auf Hinblick dieser beiden Urteile des Arbeitsgerichts Emden sollten sich Arbeitnehmer zügig mit der Thematik befassen.
Kommen Sie auf die sichere Seite! Mit unserer Lösung zur digitalen Zeiterfassung
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Außerdem haben wir noch etwas für Sie: Wenn Sie sich bis zum 17.02.2021 für unser Zeiterfassungssystem entscheiden, erlassen wir Ihnen die Grundgebühr für 6 Monate, in Höhe von 210 Euro.
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