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Digital Jetzt

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Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands

Das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ erweitert die auf Bundes- und zum Teil auf Landesebene bestehenden Fördermöglichkeiten für die Digitalisierung des Mittelstands, insbesondere die Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren.

Das neue Förderprogramm ist befristet bis zum 21. Dezember 2023 und kann ab dem 07. September 2020 beantragt werden. Die Förderung besteht aus einer finanziellen Bezuschussung, die nicht zurück gezahlt werden muss. Sie ist in ihrer Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

  • Bis zu 60 % Förderung

  • Ideale Ergänzung zum Förderprogramm go-digital

  • Einfache Antragsstellung
  • Breites Förderungspotenzial
  • Erleichterung des Einstieges in die Digitalisierung

In Digitalisierung investieren bedeutet Erfolg

Profitieren Sie vom Förderprogramm

Welche Unternehmen werden gefördert?

  • KMU mit Betriebssitz oder Niederlassung in Deutschland

  • 3 – 499 Mitarbeiter

  • Aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)

  • Ideale Ergänzung zum Förderprogramm go-digital

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Zum Zeitpunkt der Förderbewilligung  darf das Vorhaben noch nicht begonnen haben. Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden. Außerdem muss die Verwendung der Fördermittel nachgewiesen werden können.

Verbessern Sie Ihre digitalen Geschäftsprozesse

Jetzt beraten lassen!

Welche Bereiche werden gefördert?

Investition in digitale Technologien

Investition in digitale Technologien

Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft– und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Investition in Mitarbeiterqualifikationen

Investition in Mitarbeiterqualifikationen

Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.

Welche Bereiche werden gefördert?

Investition in digitale Technologien
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft– und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Investition in Mitarbeiterqualifikation
Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.

Die Chancen des digitalen Wandels nutzen

Bleiben Sie wettbewerbsfähig

Wie hoch ist die Förderung?

  • Max. 50.000 Euro und 50 Prozent der tatsächlichen Kosten
  • In strukturschwachen Regionen 10 %-Punkte höher, Betriebe mit Investitionsvorhaben in die eigene IT-Sicherheit / Datenschutz (+5 %-Punkte), Unternehmen, die innerhalb bestehender Wertschöpfungsnetzwerke Geschäftsmodelle (+5 %-Punkte) erschließen
    • Bis 50 Mitarbeiter: 50 Prozent Förderung
    • Bis 250 Mitarbeiter: 45 Prozent Förderung
    • Bis 499 Mitarbeiter: 40 Prozent Förderung
  • Mindestvolumen:
    • Modul 1: 17.000 Euro Förderung (d.h. bei einer Förderquote von 50 % mind. 34.000 Euro Investitionsvolumen)
    • Modul 2: 3.000 Euro Förderung (d.h. bei einer Förderquote von 50 % mind. 6.000 Euro Investitionsvolumen)
  • Maximalvolumen:
    • 100.000 Euro Investitionsvolumen

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben in der Regel 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.

Wie läuft eine Förderung ab?

Wünschen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie uns.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Hendrik Balschun
Consultant

Hendrik Balschun
Consultant
h.balschun@mdsi.de
+49 4954 93606-58

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